Brandschutz
leicht gemacht
Willkommen bei Schenkendorf Brandschutz
Ihr Ansprechpartner im Bereich Brandschutzmanagement
Brandschutz- & Evakuierungshelfer Ausbildung in Dortmund
JETZT TERMINE ANFRAGEN FÜR 2025
Beginn: 10:00 Uhr, Dauer ca.3 Std.
Termine:
-12. November 2025 *
-07. Januar2026 *
-04. Februar 2026 *
-04. März 2026 *
-01. April 2026 *
-06. Mai 2026 *
-03. Juni 2026 *
-01. Juli 2026 *
-05. August 2026 *
-02. September 2026 *
-07. Oktober2026 *
-04. November 2026 *
-02. Dezember 2026 *
--*jeweils ab 10:00 Uhr
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen ein eigenes Seminar wünschen, so kommen wir auch direkt in Ihr Unternehmen. Preis- und Terminanfragen gerne unter Kontakt.
Service
- Ausbildung von Brandschutzhelfern DGUV 205-023 & ArbSchG § 10 Abs. 2
- Mitarbeiterunterweisung ASR A2.2 & ArbSchG § 10 Abs. 2
- Erstellung einer Brandschutzordnung A+B+C DIN 14096
- Erstellung von Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Als "Externer Brandschutzbeauftragter"
Als "Externer Brandschutzbeauftragter"
unterstützen wir Sie individuell bei allen Themen wie:
- Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Durchführung der Brandschutzunterweisung
- Planen, Organisieren und Durchführen einer Evakuierungsübung
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außer-betriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz