Brandschutz
leicht gemacht

Willkommen  bei Schenkendorf Brandschutz

Ihr Ansprechpartner im Bereich Brandschutzmanagement

Brandschutz- & Evakuierungshelfer Ausbildung in Dortmund

JETZT TERMINE ANFRAGEN FÜR 2025
Beginn: 10:00 Uhr, Dauer ca.3 Std.
Termine:


-12. November 2025 *

-07. Januar2026 *
-04. Februar 2026 *
-04. März 2026 *
-01. April 2026 *
-06. Mai 2026 *
-03. Juni 2026 *
-01. Juli 2026 *
-05. August 2026 *
-02. September 2026 *
-07. Oktober2026 *
-04. November 2026 *
-02. Dezember 2026 *

--*jeweils ab 10:00 Uhr

 Sollten Sie in Ihrem Unternehmen ein eigenes Seminar wünschen, so kommen wir auch direkt in Ihr Unternehmen. Preis- und Terminanfragen gerne unter Kontakt. 
 

Service
 

 

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern DGUV 205-023 & ArbSchG §   10 Abs. 2 
  • Mitarbeiterunterweisung ASR A2.2 & ArbSchG §   10 Abs. 2 
  • Erstellung einer Brandschutzordnung A+B+C DIN 14096 
  • Erstellung von Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

 

 

 

Als "Externer Brandschutzbeauftragter"

Als "Externer Brandschutzbeauftragter"
 

unterstützen wir Sie individuell bei allen Themen wie:

  • Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Durchführung der Brandschutzunterweisung
  • Planen, Organisieren und Durchführen einer Evakuierungsübung
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außer-betriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

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